Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
Ihre Beratungsstelle für alle Fragen
rund um das Thema Pflege
Rechtzeitige
Vorsorge
macht
eine
selbstbestimmte
Lebensführung
möglich;
auch
dann,
wenn
man
seine
Angelegenheiten
nicht
mehr
allein
regeln
kann.
Das
Betreuungsrecht
gibt
Antworten
auf
die
Frage,
wer
die
Entscheidungen
trifft,
wenn
selbstständiges
Handeln
nicht mehr möglich ist.
Mit
Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung
und
Patienten-
verfügung
kann
jeder
schon
in
gesunden
Tagen
festlegen,
was
nach
einem
schweren
Unfall,
bei
einer
Pflegebedürftigkeit
oder
in
einer
anderen unerwarteten Situation passieren soll:
•
Mit
der
Vorsorgevollmacht
kann
man
einem
anderen
Menschen
die
Wahrnehmung
einzelner
oder
aller
Aufgaben
für
den
Fall
übertragen,
dass
man
die
Fähigkeit
selbst
zu
entscheiden
verliert.
Der
Bevollmächtigte
kann
dann
handeln,
ohne
dass
es
weiterer
Bestimmungen
bedarf.
Das
Gericht
wird
nur
eingeschaltet,
wenn
es
zur
Kontrolle
des
Bevollmächtigten erforderlich ist.
•
Mit
der
Betreuungsverfügung
kann
man
im
Voraus
festlegen,
wen
das
Gericht
als
Betreuer
bestellen
soll,
wenn
es
ohne
rechtliche
Betreuung
nicht
mehr
funktioniert.
Genauso
kann
bestimmt
werden,
wer
auf
keinen
Fall
als
Betreuer
eingesetzt
werden
soll.
Es
gibt
auch
die
Möglichkeit,
inhaltliche
Vorgaben
für
den
Betreuer,
z.B.
welche
Wünsche
und
Gewohnheiten
respektiert
werden
sollen
oder
ob
im
Pflegefall
eine
Betreuung
zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird, festzulegen.
•
In
der
Patientenverfügung
kann
man
über
die
Möglichkeiten
und
Grenzen
der
Nutzung
medizinischer
Maßnahmen
entscheiden.
Wer
nicht
möchte,
dass
andere
die
Art
der
medizinischen
Behandlung
festlegen,
wenn
man
selbst
dazu
nicht
mehr
in
der
Lage
ist,
kann
durch
die
Patientenverfügung
bestimmen,
ob
bei
konkret
beschriebenen
Krankheitszuständen gewisse Schritte gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Für
Vorsorgevollmacht
und
Betreuungsverfügung
stellt
das
Bundesministerium
der
Justiz
und
für
Verbraucherschutz
Formulare
zur
Verfügung
und
gibt
nähere
Hinweise
in
der
Broschüre
„Betreuungsrecht“.
Über
die
Patientenverfügung
informiert
eine
weitere
Broschüre,
die
auch
Empfehlungen für die Formulierung der individuellen Entscheidung enthält.
Bei Fragen können Sie sich auch gern direkt an den PflegeStützpunkt im Kreis Pinneberg
wenden.
- Patientenverfügung: komplette Broschüre
- Betreuungsrecht: komplette Broschüre
- Vorsorgevollmacht: Dokument zum ausfüllen
- Betreuungsverfügung: Dokument zum ausfüllen
(Hinweis zum Ausfüllen der Formulare:
Vor dem Ausfüllen eines Formulars lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre "Betreuungsrecht" zur
Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars Vorsorgevollmacht" die in der
Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.)
- Internetseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
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