Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
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Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich; auch dann, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann. Das Betreuungsrecht gibt Antworten auf die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn selbstständiges Handeln nicht mehr möglich ist. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patienten- verfügung kann jeder schon in gesunden Tagen festlegen, was nach einem schweren Unfall, bei einer Pflegebedürftigkeit oder in einer anderen unerwarteten Situation passieren soll: Mit der Vorsorgevollmacht kann man einem anderen Menschen die Wahrnehmung einzelner oder aller Aufgaben für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden verliert. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Bestimmungen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Mit der Betreuungsverfügung kann man im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr funktioniert. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll. Es gibt auch die Möglichkeit, inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, z.B. welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird, festzulegen. In der Patientenverfügung kann man über die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere die Art der medizinischen Behandlung festlegen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch die Patientenverfügung bestimmen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen gewisse Schritte gewünscht oder nicht gewünscht sind. Für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Formulare zur Verfügung und gibt nähere Hinweise in der Broschüre „Betreuungsrecht“. Über die Patientenverfügung informiert eine weitere Broschüre, die auch Empfehlungen für die Formulierung der individuellen Entscheidung enthält. Bei Fragen können Sie sich auch gern direkt an den PflegeStützpunkt im Kreis Pinneberg wenden. - Patientenverfügung: komplette Broschüre - Betreuungsrecht: komplette Broschüre - Vorsorgevollmacht: Dokument zum ausfüllen - Betreuungsverfügung: Dokument zum ausfüllen (Hinweis zum Ausfüllen der Formulare: Vor dem Ausfüllen eines Formulars lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre "Betreuungsrecht" zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars Vorsorgevollmacht" die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise.) - Internetseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
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