Informationen zur Pflegeversicherung Informationen zur Pflegeversicherung Wenn jemand sich nicht mehr allein versorgen und pflegen kann, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Als Pflegebedürftig im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) gelten Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das bedeutet, dass diese Menschen körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate in der festgelegten Schwere bestehen. Im Folgenden finden Sie hilfreiche Informationen zu den Kriterien der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit sowie zu Leistungen der Pflegeversicherung. Die Informationsblätter dienen einem ersten Überblick. Infoblatt 1 - Kriterien für Pflegebedürftigkeit Infoblatt 2 - Leistungen bei anerkannter Pflegebedürftigkeit Infoblatt 3 - Leistungen bei leichten Einschränkungen (Pflegegrad 1) Infoblatt 4 - Leistungen bei häuslicher Pflege (Leistungen der Pflegegrade 2-5) Infoblatt 5 - Leistungen bei vollstationärer Pflege Infoblatt 6 - Leistungen für pflegende Angehörige Infoblatt 7 - Wohnformen im Alter Infoblatt 8 - Entlastungbetrag Infoblatt 9 - Hausnotrufsysteme Infoblatt 10 - Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel Infoblatt 11 - Verhinderungspflege Hier finden Sie weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/P/pflege/Pflegeversicherung.html www.mdk.de/versicherte/pflegebegutachtung/
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